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Rettungssanitäter ![](../mwd.png)
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Ausbildung zum Rettungssanitäter ![](../mwd.png)
Die Ausbildung zum Rettungssanitäter ist ein qualitativer Schritt in die Berufswelt des Rettungsdienstes. Hierfür bieten wir eine theoretische-praktische Ausbildung (M1), die klinische Ausbildung (M2) in einer kooperierenden Klinik, sowie die betriebliche Ausbildung an einer kooperierender Lehrrettungswache (M3) an. Die Ausbildung endet mit einem Abschlusslehrgang (M4) und einer Prüfung (M4). Die Ausbildungs- und Prüfungsmodule (M1 – M4) sind zeitlich aufeinander abgestimmt.
Voraussetzung zur Teilnahme an der Ausbildung:
Vollendetes 18. Lebensjahr
Gesundheitliche Eignung für die Tätigkeit im Rettungsdienst
mindestens Hauptschulabschluss oder eine abgeschlossene Berufsausbildung
Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift entsprechend dem Sprachlevel „B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen“
Erforderliche Unterlagen zur Anmeldung:
eine beglaubigte Kopie des Personalausweises oder des Reisepasses
eine nicht älter als drei Monate alte ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung
eine beglaubigte Kopie des Zeugnisses über den Abschluss der Schul- oder Berufsausbildung
ein nicht älter als drei Monate altes Führungszeugnis
Dauer der Ausbildung:
theoretisch-praktische Ausbildung (M1): 240 Unterrichtstunden
klinische Ausbildung (M2): 80 Stunden
betriebliche Ausbildung (M3): 160 Stunden
Abschlusslehrgang (M4): 40 Stunden
Prüfung (M4): 1 Woche
Abschlusslehrgang und Prüfung muss separat gebucht werden.
Lehrgangsgebühren:
Auf Anfrage
Ausbildungs- und Abschlusslehrgangs- bzw. Prüfungstermine:
Auf Anfrage
Hinweise zur Verarbeitung Ihrer Angaben und Widerspruchsrechte: Datenschutzerklärung
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